Nach den polnischen Standards sind die Ankommensteurer und Mehrwertsteuer zu Finanzministerium auf der Basis von gestellten Fakturen abgeleitet. Es bewirkt, dass die Firmen auch dann zur Zahlung der Steuer gezwungen werden, wenn die von ihnen ausgestellten Fakturen nicht bezahlt worden sind. Das Gesetz über die Ankommensteurer, lässt aber zu, dass man zu den Kosten von Erwerben des Ankommens die Beträge hinzurechnen, die zuvor als Einkommen verbucht wurden, in dem Fall wen ihre Uneinbringlichkeit bestätigt wird.
Im Sorge über die Hohe der Steuer, die unsere Kunden zahlen bieten wie den Dienst AUCTUS PROFIT, die wir leisten in dem Fall wenn die Vindikation völlig unmöglich ist. In solchen Situationen stellen wir einen Uneinbringlichkeitsprotokoll, der eine Grundlage zu Verbuchung des Schuldens in die Kosten von Erwerben des Ankommens sein kann und zugleich Steuernutzen.
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